‘Bekanntmachung’

Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 9 „Erholungsgebiet Niedersachsenring, 1. Änderung

Vorhabenbezogener B-Plan zur 2. Änderung B-Plan Nr. 9 „Erholungsgebiet Niedersachsenring“


Kurzinformation zu § 17 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz

Eingriffe in Natur und Landschaft

Naturschutzfachliche Eingriffsregelung nach §§ 13 – 17 BNatSchG

Hinweise zu Gehölzentnahmen

Vor dem Hintergrund des Niedersächsischen Weges gab es Gesetzesänderungen, die jetzt auch den § 17 Abs. 3 des BNatSchG in Niedersachsen gelten lassen. Demnach ist nun für einen Eingriff, der nicht von einer Behörde durchgeführt wird und der keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedarf, eine Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde (Untere Naturschutzbehörde, kurz: UNB) erforderlich.

Zudem ist durch das Gesetz zur Umsetzung des „Niedersächsischen Weges“ im Naturschutz-, Gewässerschutz- und Waldrecht vom 11.11.2020 (Nds. GVBl. S. 451) ein neuer §5 in das Landesrecht aufgenommen worden, welcher eine Liste von Landschaftselementen enthält, deren Beseitigung oder erhebliche Beeinträchtigung in der Regel einen Eingriff i. S. d. § 14 Abs. 1 BNatSchG darstellt.

Damit sind auch erhebliche Beeinträchtigungen von Bäumen in Siedlungsgebieten und ohnehin in der freien Landschaft hinsichtlich ihrer Werte und Funktionen im Rahmen der Eingriffsregelung zu würdigen.

Wenn die Beseitigung von Gehölzen die Kriterien eines Eingriffs gem. § 14 Abs. 1 BNatSchG erfüllen kann und die Beseitigung nicht im Rahmen einer Zulassung nach anderem Recht erfolgt, bedarf es in der Regel einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.

Es ist in diesen Fällen ein Antrag auf Genehmigung zu stellen.

Ausnahmen sind die Baumschutzsatzungen der Gemeinden und Städte und die Regelungen der Bebauungspläne. In diesen Fällen sind Anträge – wie üblich – bei der jeweiligen Gemeinde bzw. der Stadt zu stellen.

Eine erste Einschätzung, ob ein Eingriff vorliegt, ermöglicht die Regelvermutung des Landkreises Harburg, die zusammen mit einer Handreichung mit allen wichtigen Informationen und einem Antragsformular für Gehölzentnahmen auf den Internetseiten des Landkreises veröffentlicht ist:

https://www.landkreis-harburg.de/portal/seiten/eingriffe-in-natur-und-landschaft-die-eingriffsregelung-901000623-20100.html?rubrik=901000078&vs=1

Der Antrag soll mindestens folgende Daten enthalten:

  • Gemarkung, Flur, Flurstück, ggf. Adresse
  • Eigentümer
  • Art und Anzahl der Gehölze
  • Angaben zum Stammdurchmesser oder –umfang in 1,3 m Höhe (Brusthöhe, bei flächigen Gehölzen die betroffene Grundfläche)
  • Aussagekräftige Fotos der betroffenen Gehölze und der unmittelbaren Umgebung
  • Begründung der Notwendigkeit des Eingriffs
  • Möglichkeiten der Eingriffsminimierung

Anhand dieser Informationen wird von der Unteren Naturschutzbehörde in einem ersten Schritt geprüft, ob es sich um einen genehmigungsbedürftigen Eingriff nach § 17 Abs. 3 BNatSchG handelt.

Überschreitet das Vorhaben die Erheblichkeitsschwelle im Sinne des §14 Abs. 1 BNatSchG, ist eine Genehmigung notwendig, die Verpflichtungen zu Ausgleichs- bzw. Kompensationsmaßnahmen als Nebenbestimmung enthalten kann.

Ihren Antrag nebst Anlagen (Fotos, Gutachten etc.) übersenden Sie uns bitte vorzugsweise per Email an:

unb@lkharburg.de

Haben Sie keine Möglichkeit, uns eine E-Mail zu senden, verwenden Sie bitte die folgende Postanschrift:

Landkreis Harburg

Naturschutz / Landschaftspflege

Schloßplatz 6

21423 Winsen (Luhe)


Bekanntmachung der Gemeinde Tespe

Bebauungsplan Nr. 26 „Am Avendorfer Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 13b BauGB mit 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 „Untere Osterstücke“ erneute Öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Bekanntmachung der Gemeinde Tespe Bebauungsplan Nr. 26 „Am Avendorfer Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 13b BauGB mit 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 „Untere Osterstücke“ erneute Öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Tespe hat in seiner Sitzung am 12.03.2021 den erneut geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Avendorfer Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 13b BauGB mit 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 „Untere Osterstücke“ und die Begründung gebilligt. Er hat seine zweite erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB für eine angemessen verkürzte Frist beschlossen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Der Bebauungsplan Nr. 26 „Am Avendorfer Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 13b BauGB mit 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 „Untere Osterstücke“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) i.V. m. § 13a BauGB nach den Vorschriften von § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen. Der gebilligte geänderte Entwurf des Bebauungsplans mit örtlicher Bauvorschrift sowie die Begründung mit den Anlagen waren bereits unter Berücksichtigung der Osterfeiertage für eine angemessen verkürzte Frist von 18 Tagen zum 2. Mal erneut öffentlich ausgelegt worden. Dabei war die Urlaubszeit der Gemeindesekretärin unberücksichtigt geblieben. Aus diesem Grund wird die 2. erneute Auslegung für eine angemessen verkürzte Frist von 14 Tagen wiederholt. Die Unterlagen können

vom 27.04.2021 bis 10.05.2021

aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres nur nach telefonischer Absprache im Gemeindebüro der Gemeinde Tespe, Schulstraße 13a, 21395 Tespe

während der Dienststunden

montags bis donnerstags von 9:00 – 13:00 Uhr

freitags von 9:00 – 12:00 Uhr

jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat von 17:00 – 19:00 Uhr

eingesehen werden.

Die vorherige Terminvereinbarung ist unter 04176 – 8232 oder per E-Mail unter: tespe@sg-elbmarsch.de möglich. Die Unterlagen können zusätzlich

in der Samtgemeindeverwaltung, Elbuferstraße 98, 21436 Marschacht, Allgemeine Bauverwaltung, 1. Stock

während der Öffnungszeiten

montags von 08:00 – 12:30 Uhr dienstags von 08:00 – 12:30 Uhr und von 14:00 – 17:00 Uhr

donnerstags von 08:00 – 12:30 Uhr und von 14:00 – 18:30 Uhr

freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr

und im Internet unter dem Link: http://gemeinde-tespe.de/?p=3243279

eingesehen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge dürfen das Gemeindebüro der Gemeinde Tespe sowie das Rathaus der Samtgemeinde Elbmarsch nur mit medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Avendorfer Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 13b BauGB mit 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 „Untere Osterstücke“ ist im anliegenden Übersichtsplan, unmaßstäblich, mit einer unterbrochenen schwarzen Linie gekennzeichnet.


Auslegung B-Plan 26 „Avendorfer Weg“ – Wiederholte 2.erneute Auslegung


öffentliche Bekanntmachung B-Plan Bütlinger Straße


Bekanntmachung der Gemeinde Tespe


Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Bütlingen
„Bütlinger Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Tespe hat in seiner Sitzung am 13.11.2020 den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Bütlingen „Bütlinger Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB gebilligt. Er hat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Die Satzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden
Erklärung nach § 10 a BauGB abgesehen.
Der gebilligte Entwurf der Satzung und die Begründung werden öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können aufgrund der Feiertage über einen verlängerten Zeitraum

vom 14.12.2020 bis 22.01.2021
im Gemeindebüro der Gemeinde Tespe, Schulstraße 13a, 21395 Tespe

während der Dienststunden

montags bis mittwochs von 9:00 – 13:00 Uhr
donnerstags von 13:00 – 17:00 Uhr

jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat von 17:00 – 19:00 Uhr –
und nach vorheriger Terminvereinbarung unter 04176 – 8232
sowie
in der Samtgemeindeverwaltung, Elbuferstraße 98, 21436 Marschacht,
Allgemeine Bauverwaltung, 1. Stock

während der Öffnungszeiten
montags von 08:00 – 12:30 Uhr
dienstags von 08:00 – 12:30 Uhr und von 14:00 – 17:00 Uhr
donnerstags von 08:00 – 12:30 Uhr und von 14:00 – 18:30 Uhr
freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr
und

im Internet unter dem Link:
http://gemeinde-tespe.de/?p=3243097
eingesehen werden.


In dieser Zeit können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Verspätet eingehende Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge dürfen das Gemeindebüro der Gemeinde Tespe sowie das Rathaus der Samtgemeinde Elbmarsch nur mit Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden.
Der räumliche Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Bütlingen „Bütlinger Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB ist im anliegenden Übersichtsplan (unmäßstäblich) mit einer unterbrochenen schwarzen Linie gekennzeichnet, der Geltungsbereich der Ergänzungsfläche mit einer roten Linie.


Öffentliche Bekanntmachung – Bebauungsplan Nr. 26 „Am Avendorfer Weg“


Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung VOB/A

Art des Auftrages: Bauvertrag für Erd-, Entwässerungskanal-, Kabelleitungstief- und Verkehrswegebauarbeiten.
Bekanntmachung öffentliche Ausschreibung