Bekanntmachung der Gemeinde Tespe
Bebauungsplan Nr. 26 „Am Avendorfer Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 13b BauGB mit 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 „Untere Osterstücke“ erneute Öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Bekanntmachung der Gemeinde Tespe Bebauungsplan Nr. 26 „Am Avendorfer Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 13b BauGB mit 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 „Untere Osterstücke“ erneute Öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Tespe hat in seiner Sitzung am 12.03.2021 den erneut geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Avendorfer Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 13b BauGB mit 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 „Untere Osterstücke“ und die Begründung gebilligt. Er hat seine zweite erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB für eine angemessen verkürzte Frist beschlossen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Der Bebauungsplan Nr. 26 „Am Avendorfer Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 13b BauGB mit 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 „Untere Osterstücke“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) i.V. m. § 13a BauGB nach den Vorschriften von § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen. Der gebilligte geänderte Entwurf des Bebauungsplans mit örtlicher Bauvorschrift sowie die Begründung mit den Anlagen waren bereits unter Berücksichtigung der Osterfeiertage für eine angemessen verkürzte Frist von 18 Tagen zum 2. Mal erneut öffentlich ausgelegt worden. Dabei war die Urlaubszeit der Gemeindesekretärin unberücksichtigt geblieben. Aus diesem Grund wird die 2. erneute Auslegung für eine angemessen verkürzte Frist von 14 Tagen wiederholt. Die Unterlagen können
vom 27.04.2021 bis 10.05.2021
aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres nur nach telefonischer Absprache im Gemeindebüro der Gemeinde Tespe, Schulstraße 13a, 21395 Tespe
während der Dienststunden
montags bis donnerstags von 9:00 – 13:00 Uhr
freitags von 9:00 – 12:00 Uhr
jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat von 17:00 – 19:00 Uhr
eingesehen werden.
Die vorherige Terminvereinbarung ist unter 04176 – 8232 oder per E-Mail unter: tespe@sg-elbmarsch.de möglich. Die Unterlagen können zusätzlich
in der Samtgemeindeverwaltung, Elbuferstraße 98, 21436 Marschacht, Allgemeine Bauverwaltung, 1. Stock
während der Öffnungszeiten
montags von 08:00 – 12:30 Uhr dienstags von 08:00 – 12:30 Uhr und von 14:00 – 17:00 Uhr
donnerstags von 08:00 – 12:30 Uhr und von 14:00 – 18:30 Uhr
freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr
und im Internet unter dem Link: https://gemeinde-tespe.de/?p=3243279
eingesehen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge dürfen das Gemeindebüro der Gemeinde Tespe sowie das Rathaus der Samtgemeinde Elbmarsch nur mit medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Avendorfer Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 13b BauGB mit 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 „Untere Osterstücke“ ist im anliegenden Übersichtsplan, unmaßstäblich, mit einer unterbrochenen schwarzen Linie gekennzeichnet.
April 16, 2021
· Maik Bröse · Comments Closed
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