Bekanntmachungder Gemeinde Tespe

Bebauungsplan Nr. 9 „Erholungsgebiet Niedersachsenring,Änderung“ 1.Änderung gemäß § 13a BauGB Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Tespe hat in seiner Sitzung am 20.11.2024 den
geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 „Erholungsgebiet Niedersachsenring, 1.
Änderung“ gemäß § 13a BauGB gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß
§ 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 9 „Erholungsgebiet Niedersachsenring, 1. Änderung“ gemäß
§ 13a BauGB wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
aufgestellt. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem
Umweltbericht nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2
BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a BauGB abgesehen.
Der gebilligte geänderte Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung werden
gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können, aufgrund der Feiertage zum Jahreswechsel, über den Zeitraum

vom 02.12.2024 bis 20.12.2024,
vom 27.12.2024 bis 30.12.2024
und
vom 06.01.2025 bis 13.01.2025
im Gemeindebüro der Gemeinde Tespe, Schulstraße 13a, 21395 Tespe
während der Dienststunden
montags bis donnerstags von 9:00 – 13:00 Uhr
freitags von 9:00 – 12:00 Uhr
jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat von 17:00 – 19:00 Uhr
und nach vorheriger Terminvereinbarung unter 04176 – 8232
und
im Internet unter dem Link:

https://gemeinde-tespe.de/bekanntmachung/b-plan-nr-9erholungsgebiet-niedersachsenring-1-aenderung-004432953

eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch (per E-Mail an tespe@sg-elbmarsch.de) übermittelt
werden. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich
oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.
Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben
werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über
den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die räumlichen Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 9 „Erholungsgebiet
Niedersachsenring, 1. Änderung“ gemäß § 13a BauGB (Plangebiet 1 und 2) sind im
anliegenden Übersichtsplan (unmaßstäblich) mit schwarzen, unterbrochenen Linien
gekennzeichnet.

November 21, 2024 · Maik Bröse · Comments Closed
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