Bekanntmachungder Gemeinde Tespe

Vorhabenbezogener Bebauungsplan zur 2. ÄnderungBebauungsplan Nr. 9 „Erholungsgebiet Niedersachsenring“gemäß § 13a BauGBErneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Tespe hat in seiner Sitzung am 20.11.2024 den
geänderten Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur 2. Änderung
Bebauungsplan Nr. 9 „Erholungsgebiet Niedersachsenring gemäß § 13a BauGB gebilligt
und die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der Vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 9
„Erholungsgebiet Niedersachsenring gemäß § 13a BauGB wird im beschleunigten
Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Es wird von der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a Satz 2 Nr. 2
BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10
a BauGB abgesehen.
Der gebilligte geänderte Entwurf des Bebauungsplans, des Vorhaben- und
Erschließungsplans und der Begründung werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 13
Abs. 2 Nr. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können, aufgrund der
Feiertage zum Jahreswechsel, über den Zeitraum
vom 02.12.2024 bis 20.12.2024,
vom 27.12.2024 bis 30.12.2024

und
vom 06.01.2025 bis 13.01.2025
im Gemeindebüro der Gemeinde Tespe, Schulstraße 13a, 21395 Tespe
während der Dienststunden
montags bis donnerstags von 9:00 – 13:00 Uhr
freitags von 9:00 – 12:00 Uhr
jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat von 17:00 – 19:00 Uhr –
und nach vorheriger Terminvereinbarung unter 04176 – 8232

und
im Internet unter dem Link:

https://gemeinde-tespe.de/bekanntmachung/vorhabenbezogener-b-plan-zur-2-aenderung-b-plan-nr-9-erholungsgebiet-niedersachsenring-004432955

eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch (per E-Mail an tespe@sg-elbmarsch.de) übermittelt
werden. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich
oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.
Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben
werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über
den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur 2.
Änderung Bebauungsplan Nr. 9 „Erholungsgebiet Niedersachsenring gemäß § 13a
BauGB ist im anliegenden Übersichtsplan (unmaßstäblich) mit schwarzer,
unterbrochener Linie gekennzeichnet.

November 21, 2024 · Maik Bröse · Comments Closed
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