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Gemeinderatssitzung für Montag, 09.02.2015 abgesagt

Die Gemeinderatssitzung für Montag den 09.02.2015 ist nach VA-Beschluss vom 06.02.2015 abgesagt.


Haushalt 2014 Haushaltssatzung

Haushaltssatzung-2014


Neubau eines Kreisverkehrsplatzes

AJ_stop_sign_angledAuf diesem Wege möchten wir Sie darüber informieren, dass im Zuge des Neubaus eines Kreisverkehrsplatzes für den neuen Verbrauchermarkt in Tespe die Aus-/Einfahrt des Avendorfer Weges zur K 76 – Lüneburger Straße komplett gesperrt wird.

Dauer der Sperrung: vom 13.05.2013 bis 05.07.2013.

Die Zufahrt des Avendorfer Weges zur Elbuferstraße bleibt davon unberührt und kann weiterhin genutzt werden, so dass das Gewerbegebiet und das Neubaugebiet „Untere Osterstücke“ weiterhin erreicht werden kann.


Hochwasserwarnung an der Elbe

Update 12. Juni 2013: Scheitelpunkt erreicht – Pegel stabilisiert – Hochwasser in Winsen – Sperrung von Deichzufahrten

Der Scheitel des Elbehochwassers hat den Landkreis Harburg erreicht. Die Wasserstände – derzeit sind es am Pegel Hohnstorf rund 9,55 Meter – liegen rund 30 Zentimeter über den Höchstwerten von 2011, unterschreiten die zwischenzeitlichen Prognosen jedoch deutlich. Damit bestätigt sich die Einschätzung der Kreisverwaltung und des Artlenburger Deichverbands: die Deiche im Landkreis Harburg sind sicher und werden nicht überflutet. Die Präventivmaßnahmen am Elbdeich sind abgeschlossen – Deichwachen patrouillieren zwischen Avendorf und Rönne, am Deichfuß wurden auf dem gesamten Deichabschnitt Paletten mit 34.000 Sandsäcke in Stellung gebracht. Zur Sicherheit wurden Sandsackreserven angelegt.

Der Krisenstab im Winsener Kreishaus, Deichverband und Hilfskräfte warten nun das Eintreffen des Hochwasserscheitels ab. Der Fokus liegt angesichts der voraussichtlich mehrere Tage anhaltenden Wasserstände nun auf der Deichverteidigung und der Bekämpfung des bereits jetzt stellenweise auftretenden Qualmwassers in der Samtgemeinde Elbmarsch.

Das Betreten der Deiche und der Deichverteidigungswege ist weiterhin verboten, damit ungehindert gearbeitet werden kann. Weiterhin sind verschiedene Zufahrten zum Elbdeich weiter für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Eine Übersicht über die Sperrungen und Halteverbote finden Sie auf der Homepage des Landkreises.

Ab dem Geesthachter Stauwehr ist die Elbe tiefer und breiter – das Wasser kann schneller in den Hamburger Hafen abfließen. Auch in diesem Flussabschnitt kommt es zu erhöhten Wasserständen und möglicherweise zu Qualmwasserbildung, die Lage ist jedoch keinesfalls kritisch. Bürger, die Häuser vor den Deichen im Landkreis bewohnen und daher keinem Deichschutz unterliegen, sind dazu aufgerufen, die Pegelstände auf www.pegelonline.wsv.de genau zu beobachten und bei einer Überflutung des Deichvorlands die nötigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Für das Kreisgebiet ist weder die Ausrufung des Katastrophenvor- noch des Katastrophenalarms erforderlich. Um bei einer Änderung der Lage sofort reagieren zu können, hat die Kreisverwaltung die angeordnete Rufbereitschaft für einen Teil der Stabsmitglieder bis Ende kommender Woche verlängert.

Zur Information der Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis neben den Informationen auf seiner Homepage www.landkreis-harburg.de unter der Nummer 0 41 71/ 69 30 bis auf weiteres ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist von 8.00 bis 20.00 Uhr besetzt. Außerdem ist das Rathaus der Samtgemeinde Elbmarsch von Montag bis Sonntag von 8.00 bis 18:00 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 0 41 76 / 90 99-0 zu erreichen.

Hinweis für Landwirte in der Samtgemeinde Elbmarsch/Bereich des Artlenburger Deichverbands im Landkreis Harburg

Eine Evakuierung der Tierbestände ist im Landkreis Harburg (Samtgemeinde Elbmarsch, Bereich des Artlenburger Deichverbands im LK Harburg) nicht erforderlich. Die Aufforderung zur Evakuierung betrifft lediglich Landwirte im Landkreis Lüneburg. Landwirte, die hierzu Fragen haben, können sich an das Veterinäramt des Landkreises wenden: 0 41 71/6 93 4 66.

Auswirkungen des Hochwassers in Winsen

Für Donnerstag, 13.06.2013, wird der Hochwasserscheitel der Elbe in Winsen erwartet, nachdem der Wasserstand hier schon seit Tagen steigt. Dies hat zur Folge, dass in Hoopte das Ilmenau-Sperrwerk geschlossen bleibt. Aus diesem Grund wird es auch zu einem Anstieg der Wasserstände in Luhe, Ilmenau und Pattenser Graben kommen.

Schon jetzt sind die Osterwiesen zwischen Kernstadt, Stöckte und Laßrönne teilweise überschwemmt. Hier wird ein weiterer Anstieg erwartet. Einige Straßen in dem Gebiet, wie der Seebrückenweg und der Laßrönner Weg, sind von der Stadt bereits gesperrt worden. Gegebenenfalls macht die Hochwassersituation weitere Straßensperrungen erforderlich.

Die Stadt bittet darum, alle Sperrungen zu beachten und die Osterwiesen nicht mehr zu betreten. Landwirte werden gebeten, ihre Weidetiere und landwirtschaftlichen Geräte aus dem Bereich zu entfernen.

Die Behörden beobachten die weitere Entwicklung und ergreifen die nötigen Maßnahmen. Dazu zählt das Überpumpen des Wassers aus dem Pattenser Graben in die Flutmulde der Luhe, wie es bei vergangenen Hochwasserereignissen schon praktiziert worden ist.

Während der Dienstzeiten ist die Stadtverwaltung Winsen unter der allgemeinen Rufnummer 0 41 71/ 65 70 zu erreichen. Außerhalb dieser Zeiten ist über den Anrufbeantworter unter der genannten Telefonnummer die Bereitschaftsdienst-Nummer zu erfahren, an die man sich wenden kann.

Sperrung verschiedener Deichzufahrten für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr

Aufgrund des Elbehochwassers ziehen im Bereich des Artlenburger Deichverbands ab Freitag, 07. Juni 2013, Deichwachen auf, um die Entwicklung des Hochwassers und den Deich rund um die Uhr zu beobachten. Für den Fall dass, kurzfristig Maßnahmen zur Deichverteidigung erforderlich werden, sind die Hauptverkehrszugänge zum Deich ab sofort freizuhalten. Das Betreten der Deiche ist verboten.

Die Verkehrsbehörde des Landkreises weist darauf hin, dass in Abstimmung mit dem Deichverband die folgenden Straßen für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt sind. Für den Anlieger- und Anlieferverkehr sowie die Müllabfuhr ist die Durchfahrt frei.

Folgende Bereiche sind ab sofort gesperrt:

die Deichzufahrten über die Deichstraße Ost in Avendorf
die Deichzufahrt über die Deichstraße West in Avendorf
die Deichzufahrten an der Elbuferstraße über die Straße „Ostende“ in Tespe
die Deichzufahrt an der Elbuferstraße über die Straße „Am Deich“ in Tespe
die Deichzufahrt an der Gabelung Lüneburger Straße – Elbuferstraße in Tespe
die Deichzufahrt an der Elbuferstraße beim Fährhaus in Tespe
die Deichzufahrt über die Fährstraße in Niedermarschacht
die Deichzufahrt über die Straße „An der Elbbrücke“ in Rönne

An den asphaltierten Deichzugängen am Fährhaus in Tespe sowie an der Gabelung „Lüneburger Straße/Elbuferstraße in Tespe“ gilt während des gleichen Zeitraums ein Halteverbot.

Durch die Sperrungen wird es zu Verkehrsbehinderungen kommen. Der Landkreis bittet dafür um Verständnis und rät die entsprechenden Bereiche weiträumig zu umfahren.

Dokumente:

Allgemeinverfügung vom 05.06.2013
Pressemitteilung vom 09.06.2013 Nr. 1
Pressemitteilung vom 09.06.2013 Nr. 2
Pressemitteilung vom 05.06.2013
Pressemitteilung vom 06.06.2012
Verkehrsbehördliche Anordnung – Sperrungen von Deichzufahrten


Hochwasserwarnung an der Elbe

Update 10. Juni 2013: Deiche prognostizierten höheren Wasserständen gewachsen – Kein Katastrophenalarm – Präventivmaßnahmen zur Deichverteidigung

Trotz der Anhebung der erwarteten Hochwasserpegel an der Elbe durch den NLWKN – voraussichtlich am Donnerstag, 13. Juni 2013, werden am Pegel Hohnstorf 10,15 Meter erwartet, stellt sich die Lage für den Landkreis Harburg weiterhin weniger kritisch dar. Höhe und Stabilität der Deiche im Landkreis sind auch den höheren Wasserständen gewachsen und werden nicht überflutet. Insbesondere der betroffene Artlenburger Elbdeich ist auf besondere Belastungen ausgelegt. Die Wasserstände an der Elbe werden im Winsener Kreishaus jedoch genau im Auge behalten.

Um auf alle Fälle vorbereitet zu sein, ergreift der Artlenburger Deichverband unterstützt durch die Kreisverwaltung, Feuerwehren, Polizei und die Samtgemeinde Elbmarsch Präventivmaßnahmen zur Deichverteidigung, um angesichts der langen Standzeiten des Hochwassers und damit verbundener Qualmwasserbildung sofort eingreifen zu können. Deichwachen sind aufgezogen, bis zum Elbeseitenkanal hat der Verband den Deich durch Sandsäcke um 30 Zentimeter erhöht. Für das Kreisgebiet ist eine Erhöhung der Deiche nicht notwendig, allerdings wurden durch den Deichverband mit Unterstützung der Feuerwehr Elbmarsch und der Bundeswehr vom Elbeseitenkanal beziehungsweise Artlenburg bis Rönne flächendeckend alle zwanzig Meter 456 Sandsackpaletten mit insgesamt 34.000 Sandsäcken platziert. Außerdem wird derzeit eine Sandsackreserve im Deichhinterland angelegt.

Das Betreten der Deiche und der Deichverteidigungswege ist weiterhin verboten, damit ungehindert gearbeitet werden kann. Weiterhin sind verschiedene Zufahrten zum Elbdeich weiter für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Eine Übersicht über die Sperrungen und Halteverbote finden Sie auf der Homepage des Landkreises.

Ab dem Geesthachter Stauwehr ist die Elbe tiefer und breiter – das Wasser kann schneller in den Hamburger Hafen abfließen. Auch in diesem Flussabschnitt kommt es zu erhöhten Wasserständen und möglicherweise zu Qualmwasserbildung, die Lage ist jedoch keinesfalls kritisch. Bürger, die Häuser vor den Deichen im Landkreis bewohnen und daher keinem Deichschutz unterliegen, sind dazu aufgerufen, die Pegelstände auf www.pegelonline.wsv.de genau zu beobachten und bei einer Überflutung des Deichvorlands die nötigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Für das Kreisgebiet ist weder die Ausrufung des Katastrophenvor- noch des Katastrophenalarms erforderlich. Um bei einer Änderung der Lage sofort reagieren zu können, hat die Kreisverwaltung die angeordnete Rufbereitschaft für einen Teil der Stabsmitglieder bis Ende kommender Woche verlängert.

Zur Information der Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis neben den Informationen auf seiner Homepage www.landkreis-harburg.de unter der Nummer 0 41 71/ 69 30 bis auf weiteres ein Bürgertelefon eingerichtet. Außerdem ist das Rathaus der Samtgemeinde Elbmarsch von Freitag bis Sonntag von 8.00 bis 18:00 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 0 41 76 / 90 99-0 zu erreichen.

Hinweis für Landwirte in der Samtgemeinde Elbmarsch/Bereich des Artlenburger Deichverbands im Landkreis Harburg

Eine Evakuierung der Tierbestände ist im Landkreis Harburg (Samtgemeinde Elbmarsch, Bereich des Artlenburger Deichverbands im LK Harburg) nicht erforderlich. Die Aufforderung zur Evakuierung betrifft lediglich Landwirte im Landkreis Lüneburg.

Sperrung verschiedener Deichzufahrten für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr

Aufgrund des Elbehochwassers ziehen im Bereich des Artlenburger Deichverbands ab Freitag, 07. Juni 2013, Deichwachen auf, um die Entwicklung des Hochwassers und den Deich rund um die Uhr zu beobachten. Für den Fall dass, kurzfristig Maßnahmen zur Deichverteidigung erforderlich werden, sind die Hauptverkehrszugänge zum Deich ab sofort freizuhalten. Das Betreten der Deiche ist verboten.

Die Verkehrsbehörde des Landkreises weist darauf hin, dass in Abstimmung mit dem Deichverband die folgenden Deichzufahrten ab Donnerstag, 06. Juni 2013, bis voraussichtlich Freitag, 14. Juni 2013, für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt sind. Für Anlieger ist die Durchfahrt frei.

Folgende Bereiche sind ab sofort gesperrt:

die Deichzufahrt über die Deichstraße Ost in Avendorf
die Deichzufahrt über die Deichstraße West in Avendorf
die Deichzufahrt an der Elbuferstraße über die Straße „Ostende“ in Tespe
die Deichzufahrt an der Elbuferstraße über die Straße „Am Deich“ in Tespe
die Deichzufahrt über die Fährstraße in Niedermarschacht
die Deichzufahrt über die Straße „An der Elbbrücke“ in Rönne

An den asphaltierten Deichzugängen am Fährhaus in Tespe sowie an der Gabelung „Lüneburger Straße/Elbuferstraße in Tespe“ gilt während des gleichen Zeitraums ein Halteverbot.

Durch die Sperrungen wird es zu Verkehrsbehinderungen kommen. Der Landkreis bittet dafür um Verständnis und rät die entsprechenden Bereiche weiträumig zu umfahren.

Dokumente:

Allgemeinverfügung vom 05.06.2013
Pressemitteilung vom 09.06.2013 Nr. 1
Pressemitteilung vom 09.06.2013 Nr. 2
Pressemitteilung vom 05.06.2013
Pressemitteilung vom 06.06.2012
Verkehrsbehördliche Anordnung – Sperrungen von Deichzufahrten


Sperrung verschiedener Deichzufahrten für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr

Aufgrund des Elbehochwassers ziehen im Bereich des Artlenburger Deichverbands ab Freitag, 07. Juni 2013, Deichwachen auf, um die Entwicklung des Hochwassers und den Deich rund um die Uhr zu beobachten. Für den Fall dass, kurzfristig Maßnahmen zur Deichverteidigung erforderlich werden, sind die Hauptverkehrszugänge zum Deich ab sofort freizuhalten. Das Betreten der Deiche ist verboten.

Die Verkehrsbehörde des Landkreises weist darauf hin, dass in Abstimmung mit dem Deichverband die folgenden Deichzufahrten ab Donnerstag, 06. Juni 2013, bis voraussichtlich Freitag, 14. Juni 2013, für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt sind. Für Anlieger ist die Durchfahrt frei.

Folgende Bereiche sind ab sofort gesperrt:

die Deichzufahrt über die Deichstraße Ost in Avendorf
die Deichzufahrt über die Deichstraße West in Avendorf
die Deichzufahrt an der Elbuferstraße über die Straße „Ostende“ in Tespe
die Deichzufahrt an der Elbuferstraße über die Straße „Am Deich“ in Tespe
die Deichzufahrt über die Fährstraße in Niedermarschacht
die Deichzufahrt über die Straße „An der Elbbrücke“ in Rönne

An den asphaltierten Deichzugängen am Fährhaus in Tespe sowie an der Gabelung „Lüneburger Straße/Elbuferstraße in Tespe“ gilt während des gleichen Zeitraums ein Halteverbot.

Durch die Sperrungen wird es zu Verkehrsbehinderungen kommen. Der Landkreis bittet dafür um Verständnis und rät die entsprechenden Bereiche weiträumig zu umfahren.

Dokumente:
Allgemeinverfügung vom 05.06.2013
Pressemitteilung vom 05.06.2013
Pressemitteilung vom 06.06.2012
Verkehrsbehördliche Anordnung – Sperrungen von Deichzufahrten


Unterschriftenliste der Landfrauen Horburg-Bütlingen

Bislang erhalten Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, nur einen Rentenpunkt (Entgeltpunkt) pro Kind gugeschrieben.
Mütter deren Kinder nach dem 01.01.1992 geboren wurden, erhalten hingegen drei Rentenpunkte pro Kind.
Die Landfrauen Horburg-Bütlingen nehmen nun an der Unterschriftenaktion des Deutschen LandFrauenverbandes e.V. teil und haben einen Unterschriftenliste „Gleiche Rentenpunkte für alle Frauen! Anerkennung der Erziehungsleistung von Müttern vor 1992“ im Gemeindebüro ausgelegt.
Interessierte können sich zu den Öffnungszeiten des Gemeindebüros dort eintragen.
Landfrauen Horburg-Bütlingen.