Bürgersprechstunde
Die Bürgersprechstunde findet in den Herbstferien nicht statt.
In dringenden Fällen schicken Sie eine Email an tespe@sg-elbmarsch.de
Oktober 18, 2022
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Gemeindebuero ·
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Achtung
Das Gemeindebüro ist urlaubsbedingt vom
04.10.- 07.10.2022 nicht durchgehend erreichbar.
In dringenden Fällen schicken Sie eine E-Mail
Die Bürgersprechstunde findet wie gewohnt am 06.10.2022
von 17:00 – 19:00 Uhr statt
September 30, 2022
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Gemeindebuero ·
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Das Gemeindebüro ist am 23.09.2022 nicht besetzt.
In dringenden Fällen schicken Sie eine Email an tespe@sg-elbmarsch.de.
September 22, 2022
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Gemeindebuero ·
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Kurzinformation zu § 17 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz
Eingriffe in Natur und Landschaft
Naturschutzfachliche Eingriffsregelung nach §§ 13 – 17 BNatSchG
Hinweise zu Gehölzentnahmen
Vor dem Hintergrund des Niedersächsischen Weges gab es Gesetzesänderungen, die jetzt auch den § 17 Abs. 3 des BNatSchG in Niedersachsen gelten lassen. Demnach ist nun für einen Eingriff, der nicht von einer Behörde durchgeführt wird und der keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedarf, eine Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde (Untere Naturschutzbehörde, kurz: UNB) erforderlich.
Zudem ist durch das Gesetz zur Umsetzung des „Niedersächsischen Weges“ im Naturschutz-, Gewässerschutz- und Waldrecht vom 11.11.2020 (Nds. GVBl. S. 451) ein neuer §5 in das Landesrecht aufgenommen worden, welcher eine Liste von Landschaftselementen enthält, deren Beseitigung oder erhebliche Beeinträchtigung in der Regel einen Eingriff i. S. d. § 14 Abs. 1 BNatSchG darstellt.
Damit sind auch erhebliche Beeinträchtigungen von Bäumen in Siedlungsgebieten und ohnehin in der freien Landschaft hinsichtlich ihrer Werte und Funktionen im Rahmen der Eingriffsregelung zu würdigen.
Wenn die Beseitigung von Gehölzen die Kriterien eines Eingriffs gem. § 14 Abs. 1 BNatSchG erfüllen kann und die Beseitigung nicht im Rahmen einer Zulassung nach anderem Recht erfolgt, bedarf es in der Regel einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.
Es ist in diesen Fällen ein Antrag auf Genehmigung zu stellen.
Ausnahmen sind die Baumschutzsatzungen der Gemeinden und Städte und die Regelungen der Bebauungspläne. In diesen Fällen sind Anträge – wie üblich – bei der jeweiligen Gemeinde bzw. der Stadt zu stellen.
Eine erste Einschätzung, ob ein Eingriff vorliegt, ermöglicht die Regelvermutung des Landkreises Harburg, die zusammen mit einer Handreichung mit allen wichtigen Informationen und einem Antragsformular für Gehölzentnahmen auf den Internetseiten des Landkreises veröffentlicht ist:
Der Antrag soll mindestens folgende Daten enthalten:
- Gemarkung, Flur, Flurstück, ggf. Adresse
- Eigentümer
- Art und Anzahl der Gehölze
- Angaben zum Stammdurchmesser oder –umfang in 1,3 m Höhe (Brusthöhe, bei flächigen Gehölzen die betroffene Grundfläche)
- Aussagekräftige Fotos der betroffenen Gehölze und der unmittelbaren Umgebung
- Begründung der Notwendigkeit des Eingriffs
- Möglichkeiten der Eingriffsminimierung
Anhand dieser Informationen wird von der Unteren Naturschutzbehörde in einem ersten Schritt geprüft, ob es sich um einen genehmigungsbedürftigen Eingriff nach § 17 Abs. 3 BNatSchG handelt.
Überschreitet das Vorhaben die Erheblichkeitsschwelle im Sinne des §14 Abs. 1 BNatSchG, ist eine Genehmigung notwendig, die Verpflichtungen zu Ausgleichs- bzw. Kompensationsmaßnahmen als Nebenbestimmung enthalten kann.
Ihren Antrag nebst Anlagen (Fotos, Gutachten etc.) übersenden Sie uns bitte vorzugsweise per Email an:
Haben Sie keine Möglichkeit, uns eine E-Mail zu senden, verwenden Sie bitte die folgende Postanschrift:
Landkreis Harburg
Naturschutz / Landschaftspflege
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
September 19, 2022
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Gemeindebüro ist am 19.08.2022 nicht besetzt.
In dringenden Fällen schicken Sie eine Email an tespe@sg-elbmarsch.de
August 18, 2022
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Bürgersprechstunde fällt aus
Die Bürgersprechstunde fällt aus terminlichen Gründen am Donnerstag, den 18.08.2022 aus.
August 18, 2022
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Gemeindebuero ·
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Gemeindebüro 18.07. – 29.07.2022
Das Gemeindebüro ist in der Zeit vom 18.07.-29.07.2022 urlaubsbedingt
nicht durchgehend erreichbar.
In dringenden Fällen schicken Sie eine Email an tespe@sg-elbmarsch.de
Die Bürgersprechstunde findet jedoch am 21.07.2022 wie gewohnt statt.
Juli 11, 2022
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Gemeindebuero ·
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Bürgersprechstunde fällt aus…07.07.2022
Die Bürgersprechstunde fällt aus terminlichen Gründen am 07.07.2022 aus.
Juli 4, 2022
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Alte Schule Bütlingen e.V. Verein zur Förderung des Dorflebens

Vorsitzender:
Klaus Franke
Tel.: 04133 / 20 89 073
www.alte-schule-buetlingen.de
Der Verein Alte Schule Bütlingen e.V. betreut im Auftrag der Gemeinde Tespe das ehemalige Schulhaus in Bütlingen. Er kümmert sich dabei um die Nutzung und Pflege des Grundstücks, betreibt und unterhält die Räumlichkeiten. Genutzt wird das nach dem 2. Weltkrieg neu erbaute Reetdachhaus als Dorfgemeinschaftshaus von Vereinen, Gemeinschaften, Gremien und auch von Privatpersonen nach Anmeldung. Ausgestattet mit Bestuhlung und Geschirr können die beiden alten Klassenräume flexibel und individuell genutzt werden. Übungsabende, Kurse, Sitzungen, Veranstaltungen und Feiern bringen so wieder Leben in die Klassen der ehemaligen Grundschule. Darüber hinaus bietet der Verein für seine Mitglieder und alle Freunde der alten Schule Radtouren, Vorträge und weitere Aktivitäten an. Alles Weitere lest Ihr auf unserer Homepage www.alte-schule-buetlingen.de

Alte Schule Bütlingen – Bütlinger Straße 38
Juli 3, 2022
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Posted in: Vereine Elbmarsch, Vereine Tespe
Liebe Patientinnen und Patienten!
Wir freuen uns, Ihnen ab 01.07.2022 in den Praxisräumen in der Lüneburger Straße 111, 21395 Tespe wieder eine medizinische Versorgung mit einem neuen Praxisteam anbieten zu können.
Wir möchten für Sie als allgemeinmedizinisch geführte Praxis erster Ansprechpartner in allen
gesundheitlichen Belangen sein.
Wir können es kaum erwarten die Arbeit aufzunehmen, müssen jedoch auch verschiedene organisatorische und verwaltungstechnische Dinge berücksichtigen.
Daher wird die Sprechstunde erst ab 01.07.2022 stattfinden.
Termine können Sie ebenso ab 01.07.2022 unter der bisherigen Telefonnummer 04176/323 vereinbaren. Auf unserer Homepage www.hausarzt-tespe.de finden Sie in Zukunft aktuelle Informationen, unter anderem zu unseren Leistungen und den Sprechzeiten.
Wir freuen uns, Sie bald persönlich als Patientinnen und Patienten kennenlernen zu dürfen.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Praxisteam
Juni 7, 2022
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Gemeindebuero ·
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