Wenn der Winter Einzug hält, sind nicht nur die Räumdienste gefragt.

Die Gemeinde Tespe erinnert alle Bürgerinnen und Bürger an ihre Pflichten aus der Straßenreinigungssatzung – insbesondere an die Verantwortung der Grundstückseigentümer beim Winterdienst.


Damit Wege sicher bleiben und Unfälle vermieden werden, kommt es auf das rechtzeitige Räumen und Streuen an.


Bei Schneefall ist folgendes zu beachten:

  • Fußgängerüberwege und Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und
    Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,00 m sind ganz, die übrigen mindestens
    in einer Breite von 1,00 m freizuhalten.

  • Wenn Gehwege nicht vorhanden sind, ist ein ausreichend breiter Streifen von
    mindestens 1,00 m neben der Fahrbahn oder wo ein Seitenraum nicht vorhanden
    ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.

  • Fahrbahnen sind bis zur Straßenmitte freizuhalten.

  • Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Reinigung werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr durchgeführt sein. Die Gossen, Einlaufschächte und Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten.

  • Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf der Fahrbahn, dem Radweg und dem Gehweg gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird.

  • Bei Glätte ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so zu streuen, dass ein sicherer Weg für den Fußgängertagesverkehr vorhanden ist.


Februar 3, 2026 · Maik Bröse · Comments Closed
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