Vorsorgliche Stallpflicht für Geflügel in Zugvogelgebieten an der Elbe

Reine Vorsorgemaßnahme – Kein Geflügelpestfall im Landkreis Harburg nachgewiesen – Stallpflicht für Geflügel in den Zugvogelgebieten an der Elbe tritt am Freitag, 28.11.2014, in Kraft
Um zu verhindern, dass sich Hausgeflügel durch den Kontakt mit Wildvögeln mit der Vogelgrippe (Geflügelpest) ansteckt, muss das Geflügel in den Vogelzuggebieten an der Elbe im Landkreis Harburg ab Samstag, 29. November 2014, zwingend im Stall untergebracht werden.
Dr. Astrid Krüger, Leiterin des Veterinärdiensts der Kreisverwaltung: „Die Aufstallungspflicht ist eine reine Vorsorgemaßnahme. Im Landkreis Harburg gibt es keinen nachgewiesenen Fall der Geflügelpest“.

Wörtlich heißt es in der Verfügung des Veterinärdienstes der Kreisverwaltung:
„Aufgrund der §§ 37, 38 des Tiergesundheitsgesetz und des § 13 der Geflügelpest-Verordnung werden hiermit nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt: Sämtliches in folgenden Gebieten des Landkreises Harburg:
– der gesamten Samtgemeinde Elbmarsch,
– in der Stadt Winsen das nördlich der ehemaligen Bundesstraße (jetzt Kreisstraßen K 86 / 87 und Landesstraße L 234) gelegene Gebiet (mit Ausnahme der in Zusammenhang bebauten Ortsteile von Borstel und Stöckte sowie von Winsen),
– in der Gemeinde Stelle das Gebiet nördlich der Bahnlinie Hamburg-Hannover oder nördlich der Kreisstraße K 86, wo diese nördlich der Bahnlinie verläuft,
– in der Gemeinde Seevetal das Gebiet nördlich der Bahnlinie Hamburg-Hannover,

Gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.“

Über die Aufstallungsverpflichtung hinaus haben alle Geflügelhalter, auch Kleinst- und Hobbyhalter, im gesamten Kreisgebiet – also auch außerhalb der Risikogebiete – die gesetzliche Verpflichtung, Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten:

– Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung beim Veterinäramt ihre Adresse und die Zahl des gehaltenen Geflügels melden.
– Geflügel darf nur unter einem Dach oder im Stall gefüttert und getränkt werden. Grund: Darüber fliegende Zugvögel könnten durch ihren Kot das Futter sowie Wasserstellen verunreinigen und Erreger übertragen. Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter und Wasserstellen haben. Oberflächenwasser darf nicht zum Tränken verwendet werden.
– Jeder Geflügelhalter muss ein Bestandsregister führen, in das Zu- und Abgänge im Bestand (auch Todesfälle), mit den Adressen der Käufer und Verkäufer, einzutragen sind. Außerdem müssen die Halter ein Besucherbuch führen, in das sich jede Person eintragen muss, die den Geflügelstall oder -auslauf betreten hat. Für betriebsfremde Personen müssen unbedingt Desinfektionsmatten und Schutzkleidung ausgelegt werden.
– Bei Krankheits- oder Todesfällen bei Tieren sollten die Halter unbedingt das Veterinäramt des Landkreises Harburg (Telefon: 04171/ 693 – 653) kontaktieren und die Ursache abklären lassen. Auch tote Wasservögel wie Gänse oder Enten – aber nicht jeder Singvogel – sollten dem Veterinäramt des Landkreises Harburg gemeldet werden.

Der Veterinärdienst des Landkreises überprüft die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen und weist alle Halter gezielt auf ihre Verpflichtungen hin.

Hintergrund: Basierend auf der Geflügelpest-Verordnung des Landes Niedersachsen ordnen die zuständigen Veterinärämter der niedersächsischen Landkreise die Aufstallung von Geflügel für das gesamte Kreisgebiet oder für bestimmte, stark vom Wildvogelzug betroffene Risikogebiete an, soweit dies aufgrund einer Risikoanalyse erforderlich ist. Für den Landkreis Harburg haben gründliche Risikoanalysen des Friedrich-Löffler-Instituts und des Kreisveterinäramts ergeben, dass zum Schutz des Haus- und Nutzgeflügels die Aufstallung in den genannten Vogelzuggebieten ausreichend ist. Im Kreisgebiet gibt es insgesamt 874 Geflügelhalter mit 813.044 Tieren. In Mecklenburg-Vorpommern war vor drei Wochen der Ausbruch der Vogelgrippe des Virus-Untertyps H5N8 amtlich nachgewiesen worden. In den vergangenen Wochen folgten weitere Fälle in den Niederlanden und Großbritannien. Den ersten Nachweis der Geflügelpest bei einem Wildvogel ergab der Fund einer Krickente auf der Insel Rügen. Die Ansteckung und Erkrankung von Menschen mit der Vogelgrippe gilt Experten zufolge als unwahrscheinlich. Dennoch sollten tote Vögel nicht berührt werden.




erstellt amNovember 29, 2014 · erstellt durchMaik Bröse · KommentareKommentare geschlossen KategorieKategorie: Tiere