Geflügel-Stallpflicht in Zugvogelgebieten an der Elbe im Landkreis Harburg wird aufgehoben

Stallpflicht für Geflügel in den Zugvogelgebieten an der Elbe wird aus Tierschutzgründen aufgehoben – Gemeinsames Vorgehen der Landkreise Harburg, Lüneburg und Lüchow-Dannenberg. Geflügelhalter in den Zugvogelgebieten an der Elbe dürfen ihre Tiere ab Freitag, 6. März 2015, wieder im Freien halten: Nach Abwägung zwischen der zunehmenden Tierschutzproblematik in den Geflügelbeständen und dem Ansteckungsrisiko hat der Kreisveterinärdienst des Landkreises Harburg in enger Abstimmung mit den Veterinären der Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg nun entschieden, die Ende November verhängte Aufstallungspflicht aufzuheben.
Geflügelhalter sollten dennoch aufmerksam bleiben und weiterhin alle notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen (Stall- und Betriebshygiene, Schutz von Futter und Tränke vor Wildvogelkontakt) einhalten. Fragen zur Vogelgrippe und zu den weiterhin dringend empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen beantwortet das Veterinäramt des Landkreises Harburg unter der Telefonnummer 04171 / 693 – 653.




erstellt amMärz 5, 2015 · erstellt durchMaik Bröse · KommentareKommentare geschlossen KategorieKategorie: Tiere