Hochwasserwarnung an der Elbe

Update 11. Juni 2013: Scheitelpunkt des Hochwassers erreicht den Landkreis Harburg – Pegel stabilisieren sich unterhalb der prognostizierten Höchstwerte

Der Scheitel des Elbehochwassers hat den Landkreis Harburg erreicht. Die Wasserstände – derzeit sind es am Pegel Hohnstorf rund 9,55 Meter – liegen rund 30 Zentimeter über den Höchstwerten von 2011, unterschreiten die zwischenzeitlichen Prognosen jedoch deutlich. Damit bestätigt sich die Einschätzung der Kreisverwaltung und des Artlenburger Deichverbands: die Deiche im Landkreis Harburg sind sicher und werden nicht überflutet. Die Präventivmaßnahmen am Elbdeich sind abgeschlossen – Deichwachen patrouillieren zwischen Avendorf und Rönne, am Deichfuß wurden auf dem gesamten Deichabschnitt Paletten mit 34.000 Sandsäcke in Stellung gebracht. Zur Sicherheit wurden Sandsackreserven angelegt.

Der Krisenstab im Winsener Kreishaus, Deichverband und Hilfskräfte warten nun das Eintreffen des Hochwasserscheitels ab. Der Fokus liegt angesichts der voraussichtlich mehrere Tage anhaltenden Wasserstände nun auf der Deichverteidigung und der Bekämpfung des bereits jetzt stellenweise auftretenden Qualmwassers in der Samtgemeinde Elbmarsch.

Das Betreten der Deiche und der Deichverteidigungswege ist weiterhin verboten, damit ungehindert gearbeitet werden kann. Weiterhin sind verschiedene Zufahrten zum Elbdeich weiter für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Eine Übersicht über die Sperrungen und Halteverbote finden Sie auf der Homepage des Landkreises.

Ab dem Geesthachter Stauwehr ist die Elbe tiefer und breiter – das Wasser kann schneller in den Hamburger Hafen abfließen. Auch in diesem Flussabschnitt kommt es zu erhöhten Wasserständen und möglicherweise zu Qualmwasserbildung, die Lage ist jedoch keinesfalls kritisch. Bürger, die Häuser vor den Deichen im Landkreis bewohnen und daher keinem Deichschutz unterliegen, sind dazu aufgerufen, die Pegelstände auf www.pegelonline.wsv.de genau zu beobachten und bei einer Überflutung des Deichvorlands die nötigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Für das Kreisgebiet ist weder die Ausrufung des Katastrophenvor- noch des Katastrophenalarms erforderlich. Um bei einer Änderung der Lage sofort reagieren zu können, hat die Kreisverwaltung die angeordnete Rufbereitschaft für einen Teil der Stabsmitglieder bis Ende kommender Woche verlängert.

Zur Information der Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis neben den Informationen auf seiner Homepage www.landkreis-harburg.de unter der Nummer 0 41 71/ 69 30 bis auf weiteres ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist von 8.00 bis 20.00 Uhr besetzt. Außerdem ist das Rathaus der Samtgemeinde Elbmarsch von Montag bis Sonntag von 8.00 bis 18:00 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 0 41 76 / 90 99-0 zu erreichen.

Hinweis für Landwirte in der Samtgemeinde Elbmarsch/Bereich des Artlenburger Deichverbands im Landkreis Harburg

Eine Evakuierung der Tierbestände ist im Landkreis Harburg (Samtgemeinde Elbmarsch, Bereich des Artlenburger Deichverbands im LK Harburg) nicht erforderlich. Die Aufforderung zur Evakuierung betrifft lediglich Landwirte im Landkreis Lüneburg. Landwirte, die hierzu Fragen haben, können sich an das Veterinäramt des Landkreises wenden: 0 41 71/6 93 4 66.

Sperrung verschiedener Deichzufahrten für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr

Aufgrund des Elbehochwassers ziehen im Bereich des Artlenburger Deichverbands ab Freitag, 07. Juni 2013, Deichwachen auf, um die Entwicklung des Hochwassers und den Deich rund um die Uhr zu beobachten. Für den Fall dass, kurzfristig Maßnahmen zur Deichverteidigung erforderlich werden, sind die Hauptverkehrszugänge zum Deich ab sofort freizuhalten. Das Betreten der Deiche ist verboten.

Die Verkehrsbehörde des Landkreises weist darauf hin, dass in Abstimmung mit dem Deichverband die folgenden Deichzufahrten ab Donnerstag, 06. Juni 2013, bis voraussichtlich Freitag, 14. Juni 2013, für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt sind. Für Anlieger ist die Durchfahrt frei.

Folgende Bereiche sind ab sofort gesperrt:

die Deichzufahrt über die Deichstraße Ost in Avendorf
die Deichzufahrt über die Deichstraße West in Avendorf
die Deichzufahrt an der Elbuferstraße über die Straße „Ostende“ in Tespe
die Deichzufahrt an der Elbuferstraße über die Straße „Am Deich“ in Tespe
die Deichzufahrt über die Fährstraße in Niedermarschacht
die Deichzufahrt über die Straße „An der Elbbrücke“ in Rönne

An den asphaltierten Deichzugängen am Fährhaus in Tespe sowie an der Gabelung „Lüneburger Straße/Elbuferstraße in Tespe“ gilt während des gleichen Zeitraums ein Halteverbot.

Durch die Sperrungen wird es zu Verkehrsbehinderungen kommen. Der Landkreis bittet dafür um Verständnis und rät die entsprechenden Bereiche weiträumig zu umfahren.

Dokumente:

Allgemeinverfügung vom 05.06.2013
Pressemitteilung vom 09.06.2013 Nr. 1
Pressemitteilung vom 09.06.2013 Nr. 2
Pressemitteilung vom 05.06.2013
Pressemitteilung vom 06.06.2012
Verkehrsbehördliche Anordnung – Sperrungen von Deichzufahrten




erstellt amJuni 11, 2013 · erstellt durchMaik Bröse · KommentareKommentare geschlossen KategorieKategorie: News