Hochwasserwarnung an der Elbe

Deiche prognostizierten höheren Wasserständen gewachsen – Kein Katastrophenalarm – Präventivmaßnahmen zur Deichverteidigung
Trotz der Anhebung der erwarteten Hochwasserpegel an der Elbe durch das NLWKN – am Donnerstag, 13. Juni 2013, werden am Pegel Hohnstorf 10,10 Meter erwartet, stellt sich die Lage für den Landkreis Harburg weiterhin weniger kritisch dar. Höhe und Stabilität der Deiche im Landkreis sind auch den höheren Wasserständen gewachsen und werden nicht überflutet. Insbesondere der betroffene Artlenburger Elbdeich ist auf besondere Belastungen ausgelegt. Die Wasserstände an der Elbe werden im Winsener Kreishaus jedoch genau im Auge behalten.

Um auf alle Fälle vorbereitet zu sein, ergreift der Artlenburger Deichverband unterstützt durch die Kreisverwaltung, Feuerwehren, Polizei und die Samtgemeinde Elbmarsch Präventivmaßnahmen zur Deichverteidigung, um angesichts der langen Standzeiten des Hochwassers und damit verbundener Qualmwasserbildung sofort eingreifen zu können. Deichwachen sind aufgezogen, bis zum Elbeseitenkanal hat der Verband den Deich durch Sandsäcke um 30 Zentimeter erhöht. Für das Kreisgebiet ist eine Erhöhung der Deiche nicht notwendig, allerdings werden vom Elbeseitenkanal bis Marschacht in Kürze flächendeckend alle zwanzig Meter Sandsackpaletten platziert.

Das Betreten der Deiche und der Deichverteidigungswege ist weiterhin verboten, damit ungehindert gearbeitet werden kann. Weiterhin sind verschiedene Zufahrten zum Elbdeich weiter für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Eine Übersicht über die Sperrungen und Halteverbote finden Sie auf der Homepage des Landkreises.

Ab dem Geesthachter Stauwehr ist die Elbe tiefer und breiter – das Wasser kann schneller in den Hamburger Hafen abfließen. Auch in diesem Flussabschnitt kommt es zu erhöhten Wasserständen und möglicherweise zu Qualmwasserbildung, die Lage ist jedoch keinesfalls kritisch. Bürger, die Häuser vor den Deichen im Landkreis bewohnen und daher keinem Deichschutz unterliegen, sind dazu aufgerufen, die Pegelstände auf www.pegelonline.wsv.de genau im Auge zu behalten, und bei einer Überflutung des Deichvorlands die nötigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Für das Kreisgebiet ist weder die Ausrufung des Katastrophenvor- noch des Katastrophenalarms erforderlich. Um bei einer Änderung der Lage sofort reagieren zu können, hat die Kreisverwaltung die angeordnete Rufbereitschaft für einen Teil der Stabsmitglieder bis Ende kommender Woche verlängert.

Zur Information der Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis neben den Informationen auf seiner Homepage www.landkreis-harburg.de unter der Nummer 0 41 71/ 69 30 bis auf weiteres ein Bürgertelefon eingerichtet. Außerdem ist das Rathaus der Samtgemeinde Elbmarsch von Freitag bis Sonntag von 8.00 bis 18:00 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 0 41 76 / 90 99-0 zu erreichen.

Sperrung verschiedener Deichzufahrten für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr
Aufgrund des Elbehochwassers ziehen im Bereich des Artlenburger Deichverbands ab Freitag, 07. Juni 2013, Deichwachen auf, um die Entwicklung des Hochwassers und den Deich rund um die Uhr zu beobachten. Für den Fall dass, kurzfristig Maßnahmen zur Deichverteidigung erforderlich werden, sind die Hauptverkehrszugänge zum Deich ab sofort freizuhalten. Das Betreten der Deiche ist verboten.

Die Verkehrsbehörde des Landkreises weist darauf hin, dass in Abstimmung mit dem Deichverband die folgenden Deichzufahrten ab Donnerstag, 06. Juni 2013, bis voraussichtlich Freitag, 14. Juni 2013, für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt sind. Für Anlieger ist die Durchfahrt frei.

Folgende Bereiche sind ab sofort gesperrt:

die Deichzufahrt über die Deichstraße Ost in Avendorf
die Deichzufahrt über die Deichstraße West in Avendorf
die Deichzufahrt an der Elbuferstraße über die Straße „Ostende“ in Tespe
die Deichzufahrt an der Elbuferstraße über die Straße „Am Deich“ in Tespe
die Deichzufahrt über die Fährstraße in Niedermarschacht
die Deichzufahrt über die Straße „An der Elbbrücke“ in Rönne

An den asphaltierten Deichzugängen am Fährhaus in Tespe sowie an der Gabelung „Lüneburger Straße/Elbuferstraße in Tespe“ gilt während des gleichen Zeitraums ein Halteverbot.
Durch die Sperrungen wird es zu Verkehrsbehinderungen kommen. Der Landkreis bittet dafür um Verständnis und rät die entsprechenden Bereiche weiträumig zu umfahren.
Dokumente:
Allgemeinverfügung vom 05.06.2013
Pressemitteilung vom 09.06.2013 Nr. 1
Pressemitteilung vom 09.06.2013 Nr. 2
Pressemitteilung vom 05.06.2013
Pressemitteilung vom 06.06.2012
Verkehrsbehördliche Anordnung – Sperrungen von Deichzufahrten




erstellt amJuni 10, 2013 · erstellt durchMaik Bröse · KommentareKommentare geschlossen KategorieKategorie: News