Ab 1. April Hunde an die Leine nehmen !

Hunde müssen in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli in Wäldern und in der freien Landschaft an der Leine geführt werden.
Sie dürfen nicht frei herumlaufen, auch nicht, wenn sie vermeintlich auf den Wegen bleiben.
Wildlebende Tiere, wie junge Vögel, Rehe oder Hasen, brauchen im Frühjahr besonders viel Schutz um zu überleben.
Die Pflicht zum Anleinen zwischen dem 1. April und dem 15. Juli außerhalb von Ortschaften beruht auf dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung.

Trotz wiederholter Hinweise in den Medien und auf Schildern kommt es immer wieder vor, dass Hunde auch wäh­rend dieser Zeit in Wäldern, im Deichvorland oder in der Feldmark herumlaufen und Jungtiere aufstöbern, stören oder töten, häufig unbemerkt von ihren Haltern. Die Pflicht zum Anleinen besteht auch auf Wald oder Feldwegen in der Nähe der Ortschaften. Wer während der Brut und Setzzeit einen Hund im Wald oder in der freien Landschaft herumlaufen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Gleichzeitig sollten allerdings auch Menschen jede Annährung an wildlebende Tiere vermeiden. Die »Kinderstuben« des Tiernachwuchses sollten unbedingt ungestört bleiben! Berührungen können besonders für junge Tiere den Tod bedeuten, weil Alttiere ihre Jungen nach Kontakten mit Menschen nicht mehr annehmen. Insbesondere auch Kinder sollten hierauf hingewiesen werden!

SG Bekanntmachung der Leinenpflicht2013




erstellt amApril 4, 2013 · erstellt durchMaik Bröse · KommentareKommentare geschlossen KategorieKategorie: News