Verbrennen von Grünabfällen nicht mehr gestattet

lkharburgBrennverordnung tritt am 31. März außer Kraft – Grünabfälle können auf Entsorgungsanlagen des Landkreises abgegeben werden.

Bisher war das Verbrennen privater Grünabfälle im Landkreis Harburg an bestimmten, von den Gemeinden festgelegten Brenntagen gestattet. Mit dem Auslaufen der Niedersächsischen Brennverordnung am Montag, 31. März 2014, ist dies nicht mehr gestattet, teilt die Untere Abfallbehörde des Landkreises mit.

Grünabfälle dürfen dann nur noch auf dem eigenen Gründstück, auf dem sie angefallen sind, kompostiert oder auf den dafür zugelassenen Anlagen des Landkreises entsorgt werden. Außerdem können Bürgerinnen und Bürger mit Grünabfallsäcken und Schnüren die alle vier Wochen stattfindende Straßensammlung der Abfallwirtschaft in den Städten und Gemeinden in Anspruch nehmen. Wer seine Grünabfälle trotz der neuen Rechtslage weiterhin verbrennt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Bußgeld rechnen. Hiervon ausgenommen sind angemeldete, öffentliche Brauchtumsveranstaltungen wie Osterfeuer.

Das Land Niedersachsen erarbeitet derzeit eine neue Brennverordnung, die im Lauf des Jahres in Kraft treten soll. Auch in dieser werden die bisherigen Brenntage nicht mehr zulässig sein. Über die Regelungen der neuen Verordnung wird der Landkreis Harburg rechtzeitig informieren.

Grünabfälle im Landkreis können auf folgenden Anlagen der Abfallwirtschaft entsorgt werden:
– Kompostplatz Tostedt-Todtglüsingen, Harburger Straße 26, 21255 Tostedt
– Bauschuttdeponie und Kompostplatz Hittfeld-Eddelsen (Gelände der Fa. Otto Dörner), Bäcker-Busch-Weg, 21218 Hittfeld-Eddelsen
– Kompostplatz Drage, Winsener Straße 2d, 21423 Drage

In diesen drei Anlagen ist die Anlieferung von Kleinmengen (eine Anlieferung pro Anlieferer bis 500 l pro Tag) kostenfrei. Die Anlieferung von größeren Mengen ist gebührenpflichtig. Die Gebühren für die einzelnen Grünabfallarten können bei der Abfallberatung des Landkreises Harburg (Telefon: 04171 / 693 694) erfragt werden.

– Müllumschlaganlage Nenndorf, Am Hatzberg 2, 21224 Nenndorf
– Wertstoffannahmestelle Hanstedt, Vor dem Bruch 9, 21271 Hanstedt
– Luhmühlener Mulden- und Containerdienst, Auf dem Hungerfelde 5, 21376 Salzhausen-Putensen
– Abfallwirtschaftszentrum Buxtehude-Ardestorf, Ardestorf 15a, 21629 Ardestorf

In diesen vier Anlagen ist nur eine kostenfreie Anlieferung von Kleinmengen (eine Anlieferung pro Anlieferer bis 500 l pro Tag) möglich.

Links:
www.abfallwirtschaft.landkreis-harburg.de/

Kompostplatz Drage

Bekanntmachung Verbrennung von Grünabfällen SG Elbmarsch




erstellt amMärz 14, 2014 · erstellt durchMaik Bröse · KommentareKommentare geschlossen KategorieKategorie: Infos aus dem Kreis, Infos aus der Samtgemeinde, Organisatorisches