Hunde an die Leine!

vom 1. April bis zum 15. Juli 2014
Die Samtgemeinde Elbmarsch macht darauf aufmerksam, dass nach dem Nds. Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung vom 21. März 2002 in der angegebenen Zeit Hunde in der freien Landschaft nur angeleint geführt werden dürfen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der anhängenden Bekanntmachung.

Bekanntmachung Leinenpflicht




erstellt amApril 1, 2014 · erstellt durchMaik Bröse · KommentareKommentare geschlossen KategorieKategorie: Infos aus der Samtgemeinde, Organisatorisches