Archiv von Dezember, 2020

„Tespe Live“ Online – Jahresabschluss 2020

Guten Tag in die Gemeinde,

am 22.12.2020 ab 19:15 Uhr gibt es die letzte Sendung von „Tespe Live“ für dieses Jahr.
Wir halten uns natürlich an die Infektionsschutzregeln, deswegen kann Eike Hagemann, Ortsbrandmeister aus Bütlingen auch leider nicht, wie es eigentlich gedacht war,teilnehmen. Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren darf natürlich nicht gefährdet werden. Aber wir werden dass nachholen.
Diese Jahresabschlusssendung wird im bekannten Format stattfinden:
– was gibt es Neues in der Gemeinde
– natürlich Eure Fragen
und mal sehen was sonst noch passiert..
In diesem Sinne freu ich mich auf EUCH, die „Special Guests“ und hoffentlich eine gelungene Sendung,

Euer
Michael Cramm
Bürgermeister
Gemeinde Tespe


Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr

Rat und Verwaltung der Gemeinde Tespe wünschen allen Bürgern

der Ortsteile Tespe, Avendorf und Bütlingen ein frohes, besinnliches

Weihnachtsfest und ein friedvolles Neues Jahr.

Das Büro der Gemeinde Tespe ist in der Zeit vom 21.12.2020 bis zum 02.01.2021 nicht besetzt.

In dringenden Fällen schicken Sie eine Email an tespe@sg-elbmarsch.de


öffentliche Bekanntmachung B-Plan Bütlinger Straße


Bekanntmachung der Gemeinde Tespe


Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Bütlingen
„Bütlinger Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Tespe hat in seiner Sitzung am 13.11.2020 den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Bütlingen „Bütlinger Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB gebilligt. Er hat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Die Satzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden
Erklärung nach § 10 a BauGB abgesehen.
Der gebilligte Entwurf der Satzung und die Begründung werden öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können aufgrund der Feiertage über einen verlängerten Zeitraum

vom 14.12.2020 bis 22.01.2021
im Gemeindebüro der Gemeinde Tespe, Schulstraße 13a, 21395 Tespe

während der Dienststunden

montags bis mittwochs von 9:00 – 13:00 Uhr
donnerstags von 13:00 – 17:00 Uhr

jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat von 17:00 – 19:00 Uhr –
und nach vorheriger Terminvereinbarung unter 04176 – 8232
sowie
in der Samtgemeindeverwaltung, Elbuferstraße 98, 21436 Marschacht,
Allgemeine Bauverwaltung, 1. Stock

während der Öffnungszeiten
montags von 08:00 – 12:30 Uhr
dienstags von 08:00 – 12:30 Uhr und von 14:00 – 17:00 Uhr
donnerstags von 08:00 – 12:30 Uhr und von 14:00 – 18:30 Uhr
freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr
und

im Internet unter dem Link:
http://gemeinde-tespe.de/?p=3243097
eingesehen werden.


In dieser Zeit können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Verspätet eingehende Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge dürfen das Gemeindebüro der Gemeinde Tespe sowie das Rathaus der Samtgemeinde Elbmarsch nur mit Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden.
Der räumliche Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Bütlingen „Bütlinger Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB ist im anliegenden Übersichtsplan (unmäßstäblich) mit einer unterbrochenen schwarzen Linie gekennzeichnet, der Geltungsbereich der Ergänzungsfläche mit einer roten Linie.


Bürgersprechstunde

Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger, auf Grund der ausgeweiteten Kontaktbeschränkungen finden keine Bürgersprechstunden im Monat November statt. In dringenden Fällen sind jedoch Telefon- oder Einzeltermine möglich.

Gemeinde Tespe

Jörg Werner

Gemeindedirektor