Archiv von Oktober, 2020

Gemeindebüro 30.10.2020 geschlossen

Das Gemeindebüro bleibt am Freitag, den 30.10.2020 aus organisatorischen Gründen geschlossen. In dringenden Fällen schicken Sie bitte eine Email an tespe@sg-elbmarsch.de.


Öffentliche Bekanntmachung – Bebauungsplan Nr. 26 „Am Avendorfer Weg“


Bekanntmachung der Gemeinde Tespe

Bebauungsplan Nr. 26 „Am Avendorfer Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 13b BauGB mit 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 „Untere Osterstücke“ erneute Öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Tespe hat in seiner Sitzung am 14.10.2020 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Avendorfer Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 13b BauGB mit 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 „Untere Osterstücke“ und die Begründung gebilligt. Er hat seine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer eines Monats beschlossen.

Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Der Bebauungsplan Nr. 26 „Am Avendorfer Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 13b BauGB mit 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 „Untere Osterstücke“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der gebilligte geänderte Entwurf des Bebauungsplans mit örtlicher Bauvorschrift sowie die Begründung mit den Anlagen werden für die Dauer eines Monats erneut öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können vom

  • 26.10.2020 bis 27.11.2020 im Gemeindebüro der Gemeinde Tespe, Schulstraße 13a, 21395 Tespe

während der Dienststunden

  • montags bis donnerstags von 9:00 – 13:00 Uhr
  • freitags von 9:00 – 12:00 Uhr
  • jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat von 17:00 – 19:00 Uhr und nach vorheriger Terminvereinbarung unter 04176 – 8232

sowie

  • in der Samtgemeindeverwaltung, Elbuferstraße 98, 21436 Marschacht, Allgemeine Bauverwaltung, 1. Stock

während der Öffnungszeiten

  • montags von 08:00 – 12:30 Uhr
  • dienstags von 08:00 – 12:30 Uhr und von 14:00 – 17:00 Uhr
  • donnerstags von 08:00 – 12:30 Uhr und von 14:00 – 18:30 Uhr
  • freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr

und

  • im Internet unter dem Link:

http://gemeinde-tespe.de/?p=3243017

eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge dürfen das Gemeindebüro der Gemeinde Tespe sowie das Rathaus der Samtgemeinde Elbmarsch nur mit Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Avendorfer Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 13b BauGB mit 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 „Untere Osterstücke“ ist im anliegenden Übersichtsplan, unmaßstäblich, mit einer unterbrochenen schwarzen Linie gekennzeichnet.