Archiv von März, 2020

Gemeindebüro geschlossen vom 06.04. – 09.04.2020

Aus organisatorischen Gründen bleibt das Gemeindebüro

vom 06.04. bis 09.04.2020 geschlossen. In dringenden Fällen

schicken Sie eine Email an tespe@sg-elbmarsch.de.


Dorfbote 1/2020

Sehr geehrte Damen und Herren, 

Auf Grund der momentanen Situation, wird die Ausgabe Mai 2020 des Tesper Dorfboten leider ausfallen. Die Entscheidung ist schwer gefallen, doch sind zur Zeit die Kapazitäten der Druckereien eingeschränkt beziehungsweise durch Ausfälle überlastet, wodurch ein Erscheinen des Dorfboten nicht gewährleistet werden kann. 

Es wird jedoch daran festgehalten die Dezemberausgabe 2020 wie gewohnt herauszugeben!

Einsendeschluss für die Werbeanzeigen und Berichte der Vereine ist der 15.10.2020.

Wir bitten um Ihr Verständnis 

Bleiben Sie gesund 

Redaktion Tesper Dorfbote


Ein ganz lieber Gruß in die Gemeinde!


Ich habe mir gedacht, dass es auch mal angebracht ist, etwas Positives zu posten, nicht nur immer etwas Bedenkliches oder Ermahnendes.

Deswegen hier mal etwas mit positivem Blick in die Zukunft……

Unsere Gemeindemitarbeiter haben für die Zeit nach der Krise schon mal einige Spielgeräte wieder hergerichtet.

Hier ist das Teilergebnis….an den nächsten sind sie schon dran!

Die folgenden Spielgeräte werden also in Zukunft für unsere Kiddies auf den Gemeindespielplätzen zur Verfügung stehen.
Ich finde sie sind gelungen und man kann sich darauf freuen, sie zu benutzen.

Mit zuversichtlichem Gruß

Euer Michael Cramm
Bürgermeister
Gemeinde Tespe


Telefonische Bürgermeistersprechstunden

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Virus macht auch vor uns nicht halt, daher bitten wir Sie, sich

bitte nur telefonisch zu den Bürgermeistersprechstunden zu melden.

Diese Maßnahme erfolgt erst einmal bis zum 20.04.2020.

Die nächsten telefonischen Bürgermeistersprechstunden finden wie folgt von 17:00 – 19:00 Uhr statt:

Donnerstags , den 26.03.2020, den 02.04.2020 und den 16.04.2020.

In dringenden Fällen schicken Sie uns eine Email an tespe@sg-elbmarsch.de


Diese Maßnahmen gelten ab sofort für Niedersachsen

Niedersachsen greift hart in der Corona-Krise durch: Landesregierung beschließt neue Leitlinien zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise mit dem zentralen Ziel einer Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich.

Foto: picture alliance/dpa

In der Landespressekonferenz Niedersachsen vom 16.03.2020 informierte die Landesregierung über weitere Regelungen zur Verlangsamung der Verbreitung des Corona-Virus in Niedersachsen. Im Mittelpunkt steht das Ziel soziale Kontakten im öffentlichen Bereich so weit wie möglich zu beschränken. Der Erlass wird am Dienstag um 6.00 Uhr in Kraft treten und bis zum 18. April gelten.

Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Maßnahmen:

Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben – auch sonntags – geöffnet

  • Offen bleiben Geschäfte des täglichen Bedarfs wie z.B. Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen und Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Zeitungsverkauf, Waschsalons und der Großhandel.
  • Zusätzlich sollen Sonntagsverkaufsverbote für diese Läden bis auf Weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden
  • Alle anderen Geschäfte bleiben zu.

Geschlossen werden Einrichtungen mit Publikumsverkehr

  • Spielplätze
  • Bars, Clubs, Diskotheken
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen
  • Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen!), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten, Bordelle
  • Einrichtungen in denen Sportbetrieb stattfindet: Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern
  • Fitnessstudios
  • weitere Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center

Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Einschränkung von Zusammenkünften

  • Verboten werden Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.
  • Außerdem sollen auch Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen dicht machen!
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen nicht mehr stattfinden!

Ausweitung von Besuchsverboten

  • Auflagen für Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen. Möglich sei z.B. eine Besuchszeit von maximal einmal am Tag für eine Stunde. Menschen mit Atemwegsinfektionen sollen Besuche untersagt werden.
  • Zudem gelte für diese Bereiche sowie für Universitäten, Schulen und Kindergärten ein generelles Betretungsverbot für alle, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland aufgehalten haben.

Strenge Auflagen für viele weitere Bereiche

  • Restaurants und Gaststätten sollen frühestens ab 6 Uhr öffnen, spätestens um 18 Uhr schließen.
  • Dienstlich Übernachtungsangebote wahrzunehmen wird nicht verboten sein. Aber solche Angebote dürfen nicht für touristische Zwecke genutzt werden.
  • Für Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte werden strengere Auflagen erlassen, vor allem um Warteschlangen zu vermeiden. Wer wann Zutritt hat, soll genau geregelt werden.

Wir halten euch auf dem Laufenden! Gemeinsam gegen Corona – Gemeinsam für Niedersachsen!


Gemeinsam für die Elbmarsch!

Auswirkungen des CoronaVirus gemeinsam entgegentreten!!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Ausnahmesituationen bedürfen besonderer Maßnahmen!

In Zeiten von Krisen gilt es zusammen zu halten.

Ich denke, es ist Zeit, sich auf Solidarität und Hilfsbereitschaft untereinander zu besinnen, sich im Kreise der Familie, Freunden, Kollegen und Nachbarn zu unterstützen.
Schaut nach links und rechts und helft wo es nötig und für Euch möglich ist.
Besonders Menschen die zu Riskogruppen gehören, sind die am meisten Gefährdeten.
Ältere Mitbürger, Menschen mit belastenden Vorerkrankungen, beeinträchtigtem Immunsystem

…..UND vor allem diejenigen die nicht auf ein helfendes, soziales Netzwerk zurückgreifen können, bedürfen am vordringlichsten unserer Hilfe.

Für diese Bürgerinnen und Bürger planen wir Unterstützungsmaßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen durch Ansteckung bei sozialen Kontakten und somit der Ausbreitung des Corona Virus.

Die Gemeinde Tespe wird da keinen Alleingang starten, hier ist es geboten Kräfte zu bündeln.
Es ist, in Absprache mit:

– dem Samtgemeindebürgermeister, Rolf Roth
– dem Bürgermeister von Marschacht, Rodja Groß
– dem Bürgermeister von Drage, Uwe Harden
– der evangelischen Landeskirche, in Person des
Superintendenten Christian Berndt und dem
Vorsitzenden des Kirchenvorstandes Elbmarsch
Axel Kliemann,

unsere gemeinsame Absicht Unterstützungsmaßnahmen einzuleiten.

Folgende Maßnahmen sind derzeitig in Planung:
1. Organisation von Einkäufen (2 x wöchentlich)
2. Übernahme von wichtigen Behördengängen
3. Übernahme von wichtigen Botengängen, wie z.B.
Apoptheke, Bank, Arzt (Rezeptabholung)

Diese Maßnahmen sind nicht abschließend, sondern befinden sich ständig in der Überarbeitung.

Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger abzuwarten, bis mehr Informationen bekannt gegeben werden.
Ich kann mir vorstellen, dass sich viele freiwillig melden wollen, um zu helfen.
Auch das muss koordiniert werden, damit wir die Unterstützung zielgerichtet dürchführen können und nicht bereits beim Start im Chaos versinken.
Es wird zeitnah mitgeteilt, an welche Stellen sich Freiwillige wenden können.

Am Dienstag, 17.03.2020 um 19:00 Uhr findet über „Elbmarsch.info“ wieder ein Online Live Talk statt.
Bereits zugesagt hat Dr. Klemeyer mit dem Thema: „Hausärztliche Notfallversorgung.“.
Wir arbeiten jedoch daran, dass die Teilnehmerliste anlassbezogen ergänzt wird.
Im Gespräch als weitere Gäste sind der:
– Superintendent der evangelischen Landeskirche,
Herr Christian Berndt,
der
– Fachbereichsleiter für Soziales des Landkreises Harburg,
Herr Kaminski,
sowie die Bürgermeister
– Rodja Groß für Marschacht und
– Uwe Harden für Drage.
Bei dieser Ausstrahlung werden wir weitere Informationen zu den geplanten Maßnahmen mitteilen.

Natürlich werden diese Information auch auf allen anderen Informationswegen veröffentlicht.

Junge Menschen haben sich jetzt schon bereit erklärt zu helfen und Erstmaßnahmen, wie
– Freiwilligenmeldungen entgegennehmehmen
– Einrichtung einer Anlaufstelle
– Planung der logistischen Abläufe
übernehmen zu wollen.

Ganz besonders freut es mich, dass es sich hierbei um die Jugendlichen und jungen Menschen handelt, die sich im Jugendtreff der Johannesgemeinde in Tespe gefunden haben.

Wir sehen herausfordenden Zeiten entgegen, die uns als Gemeinschaft sicherlich einiges abverlangen werden.
Ich bin zuversichtlich, dass wir es gemeinsam schaffen, diese Herausforderung zu meistern, wenn wir nur zusammenstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Cramm

Bürgermeister
Gemeinde Tespe


Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2: Landesweiter Unterrichtsausfall und Kitaschließungen angeordnet – Notbetreuung für Beschäftigte der öffentlichen Daseinsvorsorge

An öffentlichen allgemein und berufsbildenden Schulen findet ab dem kommenden Montag (16.03.2020) kein Unterricht statt. Nach bisherigem Stand soll die Maßnahme bis zum 18.04.2020 gelten. Ausnahme: Für Abiturientinnen und Abiturienten findet ab dem 15.04.2020 Unterricht statt. Auch an Schulen in freier Trägerschaft wird kein Unterricht stattfinden. Kindertageseinrichtungen, Horte und Einrichtungen der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege bleiben ebenfalls bis zum 18.04.2020 geschlossen. Für Beschäftige aus den Bereichen Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz, sowie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge soll eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis maximal Schuljahrgang 8 in Schulen angeboten werden. Auch in Kindertagesstätten können Notgruppen gebildet werden. Diese Notbetreuung soll in kleinen Gruppen stattfinden und auf das notwendige Maß begrenzt werden.

Diese Entscheidungen hat die Niedersächsische Landesregierung aufgrund des Infektionsgeschehens rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 gefällt. Rechtsgrundlage der Maßnahme ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Eine entsprechende fachaufsichtliche Weisung hat das Niedersächsische Gesundheitsministerium an Landkreise, Kreisfreien Städte und die Region Hannover gegeben.

Das Niedersächsische Kultusministerium hat über die Niedersächsische Landesschulbehörde die Maßnahmen an die rund 3.000 Schulen in Niedersachsen kommuniziert. Zudem werden die örtlichen Jugendhilfeträger, die Kommunalen Spitzenverbände, die Mitgliedsverbände der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, das Katholische Büro Niedersachsen, die Konföderation ev. Kirchen sowie die Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen informiert.

„Die Maßnahmen sind weitreichend und einschneidend. Aber sie sind notwendig. Wir stellen um auf Notbetrieb“, sagt Kultusminister Tonne. „Alleroberste Priorität hat der Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Kinder und Jugendliche können Überträger sein und das Virus in ihre Familien bringen. Das kann sehr gefährlich sein, insbesondere für ältere Menschen, Großeltern, Bekannte, Verwandte. Aber auch Kinder können erkranken. Um die Infektionen zu verlangsamen, müssen wir den Verbreitungsweg über Schulen und Kitas ausbremsen. Nicht notwendige Kontakte müssen vermieden werden. In diesem Zusammenhang appelliere ich auch an die Eltern, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder Verabredungen und Treffen mit anderen auf das Notwendigste beschränken.“

Die Betriebsuntersagung für Kindertageseinrichtungen, Horte und Einrichtungen der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege hat keinen Einfluss auf Finanzhilfezahlungen.

Für die Schulen bedeutet die Maßnahme, dass der Unterrichtsbetrieb in Lerngruppen oder im Klassenverband in den Räumlichkeiten der Schulen bzw. in anderen alternativen Örtlichkeiten (z. B. Sporthallen, Schwimmhallen, außerschulischen Lernorten) einschließlich des Ganztagsbetriebes nicht mehr stattfindet und ersatzlos ausfällt.

Schulleitungen, Lehrkräfte sowie sonstige schulische Bedienstete im Landesdienst haben grundsätzlich gemäß ihres individuellen Stunden- oder Einsatzplans ihrer Anwesenheitsverpflichtung in der Schule nachzukommen und dort außerunterrichtliche Aufgaben zu übernehmen. Die Schulleitung kann entscheiden, ob Lehrkräfte – insbesondere Schwerbehinderte und Teilzeitkräfte – mit Wahrnehmung von außerunterrichtlichen Aufgaben zu Hause betraut werden. Daraus folgt: Die verbeamteten Lehrkräfte behalten bei der angeordneten Unterrichtsuntersagung ihren Anspruch auf Besoldung. Auch für angestellte Lehrkräfte besteht der Anspruch auf Zahlung des Entgelts fort.

Die Notenvergabe wird sichergestellt, ebenso wie die Abschlussprüfungen des Sekundarbereiches I und das Abitur. Die Schulen werden über die Details in Sondererlassen informiert. „Keiner Schülerin und keinem Schüler wird ein Nachteil entstehen. Wir stellen uns so auf, dass unterschiedliche Szenarien hinsichtlich der Abschlussarbeiten und Zentralabiturprüfungen umgesetzt werden können. Diese Szenarien sehen vor, dass Maßnahmen für den Ausfall einzelner Schülerinnen und Schüler, einzelner Schulen bis hin zu allen Schulen in Niedersachsen berücksichtigt werden. Dabei werden je nach Szenario auch einzelne Prüfungstermine verschoben. Selbstverständlich werden Lösungen gefunden, die jedem Prüfling die Teilnahme an den Abschlussprüfungen ermöglichen.“

Das Niedersächsische Kultusministerium hat außerdem angewiesen, dass sämtliche Schulfahrten ins In- und Ausland, Studienfahrten, Tagestouren, Schüleraustausche und der Besuch durch ausländische Besuchergruppen, die für den Zeitraum ab sofort bis zum Ende des laufenden Schuljahres geplant sind, von der Schulleitung abgesagt werden müssen. Zur Vermeidung oder Reduzierung von Stornierungskosten sollen Schulen zunächst versuchen, die Reise in einen Zeitraum nach den Sommerferien zu verschieben.

Für Fragen von Eltern und Schulen stehen die Servicestellen der Niedersächsischen Landesschulbehörde unter den vier Hotlines der Regionalabteilungen sowie per Mail bereit:

Regionalabteilung Lüneburg

04131 15-2222

service-lg@nlschb.niedersachsen.de


Bürgermeistersprechstunde März 2020

Die Bürgermeistersprechstunden finden aus betrieblichen Gründen diesen Monat wie folgt NUR TELEFONISCH statt: Do., den 12.03.2020 und Do, den 26.03.2020 jeweils von 17:00 – 19:00 Uhr