Archiv von März, 2014

Baugebiet „Untere Osterstücke“ – 2. Bauabschnitt – keine Grundstücke mehr verfügbar!

cache_2411298628Nachdem bereits 13 der 18 Baugrundstücke aus dem 1. Bauabschnitt veräußert sind, wurden nun 24 zusätzliche Bauplätze für Einfamilien- und Doppelhäuser im 2. Bauabschnitt erschlossen. Die Grundstücksgrößen reichen dabei von 725 qm bis 925 qm.Die örtlichen Bauvorschriften erlauben eine eingeschossige Bebauung mit einer Wohnung je Grundstück.In Ausnahmefällen ist in Wohngebäuden eine zweite Wohnung zulässig, wenn deren Wohnfläche vollständig im Dachgeschoss liegt und die Wohnfläche 80 qm nicht überschreitet.
Hinsichtlich der Gestaltung der Immobilien haben Sie als Bauherr/-in großen Gestaltungsspielraum: Von Ziegelmauerwerk über Putzfassaden bis Holzverschalungen ist fast alles erlaubt. Näheres ist den Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes und den Örtlichen Bauvorschriften zu entnehmen. weiterlesen »


Eltern – Aktionstag am 21.03. in der Kita

next-97612_640Nach dem Erfolg im letzten Jahr, ist pünktlich zum Frühlingsanfang auch in diesem Jahr wieder ein Eltern-Aktionstag in der Kita geplant. Es ist angedacht das Laub und die Reste vom Winter zu beseitigen, die Pflanzen welche im November übrig geblieben sind an ihre endgültige Position zu setzen, die Weidenschaukel in Schuss zu bringen und eine Befestigung für das Sonnensegel vor der roten Gruppe zu schaffen. Unterstützung ist natürlich gerne gesehen, sollte aus Gründen der Planbarkeit aber im Vorfeld bei der Kita angemeldet werden. Kita-Eltern erhalten weitere Informationen im Elternbrief oder in den Gruppen. Eine Liste zum eintragen wird in der Kita ausgehängt. Start ist ab 13:00 Uhr.


Verbrennen von Grünabfällen nicht mehr gestattet

lkharburgBrennverordnung tritt am 31. März außer Kraft – Grünabfälle können auf Entsorgungsanlagen des Landkreises abgegeben werden.

Bisher war das Verbrennen privater Grünabfälle im Landkreis Harburg an bestimmten, von den Gemeinden festgelegten Brenntagen gestattet. Mit dem Auslaufen der Niedersächsischen Brennverordnung am Montag, 31. März 2014, ist dies nicht mehr gestattet, teilt die Untere Abfallbehörde des Landkreises mit.

Grünabfälle dürfen dann nur noch auf dem eigenen Gründstück, auf dem sie angefallen sind, kompostiert oder auf den dafür zugelassenen Anlagen des Landkreises entsorgt werden. Außerdem können Bürgerinnen und Bürger mit Grünabfallsäcken und Schnüren die alle vier Wochen stattfindende Straßensammlung der Abfallwirtschaft in den Städten und Gemeinden in Anspruch nehmen. Wer seine Grünabfälle trotz der neuen Rechtslage weiterhin verbrennt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Bußgeld rechnen. Hiervon ausgenommen sind angemeldete, öffentliche Brauchtumsveranstaltungen wie Osterfeuer. weiterlesen »