Archiv von August, 2013

Beantragung von Briefwahlunterlagen / Wahlschein

Ab 22.08.2013, 08:00 Uhr bis zum 16.09.2013, 22:00 Uhr können Wahlscheine für die Bundestagswahl am 22. 09. 2013 online beantragt werden.
Beantragung von Briefwahlunterlagen


Klönsnack an’n Diek

Am Freitag, den 23. August 2013, fand in Tespe in der Maschinenhalle der Firma Zeyn der traditionelle „Klönsnak an’n Diek“ der Elbmarsch statt. Ausrichter in diesem Jahr war die Gemeinde Tespe.

Bürgermeister Jörg Werner konnte rund 190 Gäste aus Politik, Vereinen, Organisationen und Wirtschaft begrüßen. Er erläuterte in seiner Begrüßung das diesjährige Konzept der Veranstaltung, das bewusst einen eher rustikalen Rahmen mit Grillstand und Bierwagen erzeugen sollte, um reichlich Raum und Gelegenheit zur Kommunikation zu geben.

Besonderen Dank sprach er den Freiwilligen Feuerwehren Avendorf, Bütlingen und Tespe aus, die die Versorgung der Veranstaltung sicherstellten. Zu danken war auch der Firma Zeyn, die bereitwillig die Maschinenhalle zur Verfügung gestellt hat.

Als Gastredner konnte der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Herr Dr. Marcus Trips gewonnen werden. Herr Dr. Trips schlug in seiner launigen Rede einen großen Bogen von der Weltpolitik über die Bundes- und Landespolitik bis zu den kommunalen Problemen, die durch den demografischen Wandel auf die Kommunen zukommen.

Musikalisch wurde der Klönsnack durch die Folk-Gruppe „Bierkenstrauch“ dem rustikalen Ambiente entsprechend begleitet.

Für das Konzept des diesjährigen „Klönsnak an’n Diek“ erhielten die Tesper Gemeindevertreter viele positive Rückmeldungen bei den vielfältigen Gesprächen, die bis in die Nacht andauerten.

Bilder der Veranstaltung
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Bundestagswahl: Wahlberechtigte erhalten Wahlbenachrichtigung bis zum 1. September 2013

Wahlzettel_alias_190x142pxAlle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 1. September 2013 von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung. Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, sind in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2013 alle Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 18. August 2013 – dem 35. Tag vor der Wahl – bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren. Auf den Wahlbenachrichtigungen ist auch der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten am 22. September 2013 ihre Stimme abgeben können.

Vom 2. bis einschließlich 6. September 2013 halten die Gemeindebehörden ihre Wählerverzeichnisse während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 1. September 2013 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich unverzüglich mit dem Wahlamt am Ort ihrer Hauptwohnung in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann.

Weitere Auskünfte gibt das Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt

Hinweise für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte und zum barrierefreien Wählen

Bei der Bundestagswahl 2013 können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, werden die Stimmzettelschablonen kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben.

Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein – anfordern
• über die bundesweite Hotline des DBSV unter 01805 / 66 64 56 (0,14 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz), die automatisch die Verbindung zum zuständigen Landesverband herstellt oder
• direkt bei den Landesvereinen des DBSV,  Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V., Hannover, Telefon: 0511 / 51 04-0


Bundestagswahl: Briefwahl rechtzeitig beantragen!

Wahlzettel_alias_190x142pxDer Kreiswahlleiter des Wahlkreises 36 Harburg, Thorsten Heinze, weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl ab 19. August 2013 bei den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Harburg beantragen können. Voraussetzung ist, dass sie dort zum Stichtag 18. August 2013 ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben.
Wahlberechtigte, die für die Bundestagswahl am Sonntag, 22. September 2013, von ihrem Recht der Briefwahl Gebrauch machen, müssen darauf achten, dass ihre roten Wahlbriefe den Landkreis Harburg rechtzeitig bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr erreichen. Dazu Jens Gardewischke, beim Landkreis als stellvertretender Kreiswahlleiter: „Das Postfach des Landkreises bei der Post in Winsen wird letztmalig am Samstagmittag vor der Wahl geleert. Wahlbriefe, die sich danach noch im Postlauf der Deutschen Post AG befinden, werden dem Landkreis zwar am Wahlsonntag noch zugestellt, doch hat die Erfahrung vergangener Wahlen gezeigt, dass an den Tagen nach der Wahl immer noch Wahlbriefe eingehen, die dann nicht mehr ausgezählt werden dürfen.“

Jens Gardewischke empfiehlt daher, die Wahlbriefe ab Freitag, 20. September 2013, nicht mehr zur Post zu geben, sondern bei der Gemeinde bis Sonntagvormittag oder direkt in Winsen im Briefkasten der Kreisverwaltung einzuwerfen. „Nur so können die Wähler sicherstellen, dass ihre Stimmen mitgezählt werden“, rät der stellvertretende Kreiswahlleiter.


Chance Bildungs- und Teilhabepaket

Leistungen beim Jobcenter des Landkreis Harburg beantragen

Seit Anfang 2011 können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus bedürftigen Familien Leistungen für Bildung und Teilhabe aus dem sogenannten „Bildungspaket“ der Bundesregierung beantragen.

Jungen Menschen soll damit die gleichberechtigte Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben und der Zugang zu Bildungsangeboten ermöglicht werden.

Seit Einführung des Bildungspakets verzeichnet auch der Landkreis Harburg stetig ansteigende Antragszahlen. Jeder Leistungsberechtigte kann bis zu sieben verschiedene Leistungen aus dem Paket in Anspruch nehmen.

Leistungen bekommen alle Kinder und Jugendliche bis 25 aus Familien, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen.

Zum Bildungs- und Teilhabepaket zählen die Kosten für warmes Essen in Schulen oder Kindertagesstätten, Nachhilfe für versetzungsgefährdete Schüler oder die Teilnahme an Ausflügen und Klassenfahrten. Gleiches gilt für Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen weiterführenden Schule der Kinder. Zusätzlich wird zweimal jährlich ein Pauschalbetrag für Schulmaterial ausgezahlt. Gefördert wird vor allem auch die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und Musikschulen oder Eintrittspreise bei Museumsbesuchen. weiterlesen »